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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Honeyklub – Gina Celine Thal

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Honeyklub – Inhaberin Gina Celine Thal (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die AGB gelten für alle Angebote, Vermittlungen, Beratungsleistungen, Kampagnen, Kooperationen sowie sonstigen Dienstleistungen der Agentur.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.


§ 2 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur erbringt eine oder mehrere der folgende Leistungen:

•⁠  ⁠Influencer Marketing
•⁠  ⁠Talent Management
•⁠  ⁠PR- und Kommunikationsberatung
•⁠  ⁠Social-Media-Beratung
•⁠  ⁠Vermittlung von Kooperationen zwischen Unternehmen und Influencern
•⁠  ⁠Kampagnenplanung und -management
•⁠  ⁠Strategische Markenberatung
•⁠  ⁠Projektkoordination und Kampagnenbetreuung

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder Einzelvertrag.
(3) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine bestimmte Reichweite, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§ 3 Rolle der Agentur
(1) Die Agentur agiert als Vermittlerin und Koordinatorin zwischen Kunden und Influencern.
(2) Die Influencer handeln grundsätzlich eigenverantwortlich.
(3) Die Agentur übernimmt keine Garantie für:

•⁠  ⁠Reichweiten
•⁠  ⁠Impressionen
•⁠  ⁠Klickzahlen
•⁠  ⁠Verkäufe
•⁠  ⁠Leads
•⁠  ⁠Engagement-Raten
•⁠  ⁠Algorithmusentwicklungen
•⁠  ⁠Medienberichterstattung
•⁠  ⁠wirtschaftlichen Erfolg einer Kampagne


§ 4 Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

•⁠  ⁠schriftliche Angebotsannahme,
•⁠  ⁠Bestätigung per E-Mail,
•⁠  ⁠elektronische Bestätigung via WhatsApp oder änhlichen Kommunikations-Tools,
•⁠  ⁠oder auch durch Beginn der Leistungserbringung


§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
(2) Die Agentur kann insbesondere abrechnen nach:

•⁠  ⁠Projektpauschalen
•⁠  ⁠Kampagnenbudgets
•⁠  ⁠Vermittlungsprovisionen
•⁠  ⁠Management Fees
•⁠  ⁠Retainern
•⁠  ⁠Stunden- oder Tagessätzen

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, steht der Agentur die vereinbarte Agenturprovision auf das jeweilige Influencerhonorar oder Kampagnenbudget zu.


§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der Agentur.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt,

•⁠  ⁠gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen,
•⁠  ⁠Mahnkosten zu berechnen,
•⁠  ⁠laufende Leistungen auszusetzen,
•⁠  ⁠Kampagnen zu verschieben,
•⁠  ⁠weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.

(4) Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.


§ 7 Vorauszahlungen
(1) Die Agentur ist berechtigt, insbesondere bei größeren Projekten oder Neukunden eine angemessene Vorauszahlung oder Teilzahlung zu verlangen.
(2) Die Durchführung einer Kampagne kann vom vollständigen Eingang vereinbarter Vorauszahlungen abhängig gemacht werden.
 

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung der Zusammenarbeit erforderlichen Informationen, Produkte, Materialien, Zugangsdaten, Ansprechpartner und Briefings rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung verlängern sämtliche vereinbarten Fristen entsprechend.
(3) Die Agentur haftet nicht für Terminverschiebungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen.


§ 9 Contentfreigabe und Korrekturschleifen
(1) Sofern eine Contentfreigabe vereinbart wurde, erhält der Kunde den Content vor Veröffentlichung zur Prüfung.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 48 Stunden nach Übersendung des Contents eine Freigabe oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist die Agentur berechtigt, den Content entsprechend der zuletzt abgestimmten Version zu veröffentlichen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Im vereinbarten Kampagnenhonorar sind zwei Korrekturschleifen enthalten.
(5) Weitere Änderungswünsche können gesondert nach Aufwand berechnet werden.
(6) Änderungswünsche dürfen den kreativen Stil, die Persönlichkeit, Authentizität sowie die redaktionelle Handschrift des Influencers nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.


§ 10 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Nutzungsrechte werden ausschließlich im ausdrücklich vereinbarten Umfang eingeräumt.
(2) Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung umfasst die Nutzung ausschließlich:

•⁠  ⁠die vereinbarte Kampagne,
•⁠  ⁠den vereinbarten Zeitraum,
•⁠  ⁠die vereinbarten Plattformen,
•⁠  ⁠den vereinbarten geografischen Nutzungsbereich.

(3) Mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums endet das Nutzungsrecht automatisch.


§ 11 Nutzung von Content und Bildmaterial
(1) Sämtliche durch Influencer oder die Agentur erstellten Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt.
(2) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur und des jeweiligen Influencers ist insbesondere untersagt:

•⁠  ⁠Weiterverwendung von Fotos
•⁠  ⁠Weiterverwendung von Videos
•⁠  ⁠Verwendung von Stories
•⁠  ⁠Nutzung von Reels
•⁠  ⁠Nutzung von Rohmaterial (RAW-Dateien)
•⁠  ⁠Nutzung unveröffentlichter Inhalte
•⁠  ⁠Nutzung von Entwürfen
•⁠  ⁠Bearbeitung oder Veränderung von Inhalten
•⁠  ⁠KI-gestützte Bearbeitung oder Weiterverarbeitung
•⁠  ⁠Verwendung für Trainingsdaten künstlicher Intelligenz

(3) Zulässig ist ausschließlich das Reposting bereits veröffentlichter Beiträge über die offiziellen Social-Media-Funktionen der jeweiligen Plattform, sofern der Influencer ordnungsgemäß genannt wird und keine inhaltlichen Änderungen erfolgen.
(4) Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und des jeweiligen Influencers.
(5) Erfolgt eine Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte, bleiben Ansprüche auf eine angemessene Lizenzvergütung, Schadensersatz sowie weitere gesetzliche Ansprüche ausdrücklich vorbehalten.


§ 12 Paid Ads, Whitelisting und Buyouts
(1) Die Nutzung von Influencer-Content für Paid Ads, Performance-Marketing, Whitelisting oder vergleichbare Werbemaßnahmen bedarf stets einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(2) Buyouts werden individuell vereinbart und gesondert vergütet.
(3) Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Eine Nutzung über den vereinbarten Zeitraum oder Umfang hinaus ist unzulässig und begründet Ansprüche auf eine zusätzliche Lizenzvergütung sowie gegebenenfalls weitere gesetzliche Ansprüche.


§ 13 Kennzeichnungspflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten, insbesondere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie den jeweils geltenden Vorgaben der Social-Media-Plattformen einzuhalten.
(2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Kennzeichnungs- oder Werbeverstöße, sofern diese nicht durch die Agentur verursacht wurden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Kampagne bereitgestellten Informationen, Aussagen und Werbeaussagen auf deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.


§ 14 Schutz der Influencer
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte, die kreative Freiheit sowie die Reputation der durch die Agentur vertretenen Influencer zu respektieren.
(2) Der Kunde wird keine Inhalte verlangen oder veröffentlichen lassen, die

•⁠  ⁠gegen geltendes Recht,
•⁠  ⁠gegen Plattformrichtlinien,
•⁠  ⁠gegen Persönlichkeitsrechte Dritter oder
•⁠  ⁠gegen die persönlichen Werte des Influencers
verstoßen.

(3) Der Influencer ist berechtigt, Kooperationen oder einzelne Inhalte abzulehnen, sofern berechtigte rechtliche, ethische oder persönliche Gründe vorliegen.
(4) Hieraus entstehen gegenüber der Agentur keine Schadensersatzansprüche.


§ 15 Ausfall von Influencern
(1) Sollte ein Influencer aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen an der Durchführung der Kampagne gehindert sein, bemüht sich die Agentur gemeinsam mit dem Kunden um eine angemessene Lösung.
(2) Ein Anspruch auf Durchführung durch genau diesen Influencer besteht nicht.
(3) Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen.


§ 16 Stornierung von Kampagnen

(1) Der Kunde kann eine beauftragte Kampagne jederzeit in Textform stornieren.

(2) Im Falle einer Stornierung ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen sowie nicht mehr stornierbare oder rückerstattbare Fremdkosten (insbesondere Influencerhonorare, Produktionskosten, Reisekosten oder sonstige Drittleistungen) gesondert in Rechnung zu stellen.

(3) Hat die Agentur gegenüber Influencern oder sonstigen Dienstleistern bereits verbindliche Verpflichtungen im Auftrag oder Interesse des Kunden eingegangen, sind die hieraus entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen, soweit diese nicht mehr vermeidbar oder rückerstattbar sind.
(4) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, fallen folgende Stornopauschalen auf das vereinbarte Agenturhonorar an:


• bis 30 Kalendertage vor Kampagnenbeginn: 30 %

• bis 14 Kalendertage vor Kampagnenbeginn: 50 %

• weniger als 14 Kalendertage vor Kampagnenbeginn oder nach Beginn der Leistungserbringung: 100 %


Die Stornopauschalen berücksichtigen insbesondere den organisatorischen Aufwand sowie den entgangenen Gewinn der Agentur.


(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 17 Haftung
(1) Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Agentur haftet insbesondere nicht für

•⁠  ⁠Reichweitenverluste,
•⁠  ⁠Änderungen von Plattformalgorithmen,
•⁠  ⁠Sperrungen oder Einschränkungen von Accounts,
•⁠  ⁠technische Störungen,
•⁠  ⁠Serverausfälle,
•⁠  ⁠Lieferverzögerungen des Kunden,
•⁠  ⁠verspätete Produktlieferungen,
•⁠  ⁠behördliche Maßnahmen,
•⁠  ⁠Änderungen gesetzlicher Vorgaben.


§ 18 Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass sämtliche bereitgestellten Produkte, Dienstleistungen, Marken, Bilder, Texte, Werbeaussagen und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
(2) Der Kunde stellt die Agentur sowie die eingesetzten Influencer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger oder fehlerhafter Inhalte des Kunden entstehen.


§ 19 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

Hierzu zählen insbesondere:

•⁠  ⁠Kampagnenstrategien
•⁠  ⁠Projektabläufe
•⁠  ⁠Briefings
•⁠  ⁠Vertragsinhalte
•⁠  ⁠Vergütungen
•⁠  ⁠Agenturprovisionen
•⁠  ⁠Influencerhonorare
•⁠  ⁠Reportings
•⁠  ⁠Kalkulationen
•⁠  ⁠interne Prozesse
•⁠  ⁠Ansprechpartner
•⁠  ⁠Kontaktdaten
•⁠  ⁠Kampagnenauswertungen

(2) Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.
(3) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.


§ 20 Anti-Umgehung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung keine unmittelbaren Vertrags- oder Geschäftsbeziehungen mit Influencern einzugehen oder anzubahnen, die durch Honeyklub vermittelt oder betreut wurden, sofern Honeyklub dem nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat.

(2) Eine Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn Vertragsverhandlungen, Buchungen oder Kooperationen unmittelbar oder mittelbar über Dritte, verbundene Unternehmen, Agenturen oder sonstige Personen erfolgen, um die Agenturprovision oder die Vermittlung durch Honeyklub zu umgehen.

(3) Kommt dennoch eine Zusammenarbeit zustande, bleibt der Anspruch der Agentur auf die vertraglich vereinbarte oder branchenübliche Agenturvergütung unberührt.

(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Agentur bleiben hiervon unberührt.


§ 21 Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte, Kooperationen sowie Unternehmensnamen und Marken des Kunden als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen, Pitch-Unterlagen oder Social-Media-Kanälen zu nennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen oder anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen entgegenstehen.


§ 22 Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet.
(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur.


§ 23 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Cyberangriffe oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, entbinden die Parteien für die Dauer der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten.
(2) Die Parteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich informieren und gemeinsam eine angemessene Lösung anstreben.
 

§ 24 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen oder Individualvereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.


§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.

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